Pflichtunterweisungen an der Tankstelle: welche, wie oft, wie dokumentieren

Jeder Beschäftigte an der Tankstelle muss vor der ersten Tätigkeit unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG); die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Für Kraftstoffe und andere Gefahrstoffe kommt die jährliche mündliche Unterweisung mit Unterschrift hinzu (§ 14 GefStoffV), Jugendliche sind halbjährlich zu unterweisen (§ 29 JArbSchG).

Rechtslage

Welche Unterweisungen an der Tankstelle Pflicht sind

Die Grundpflicht steht in § 12 ArbSchG: Der Arbeitgeber unterweist alle Beschäftigten arbeitsplatzbezogen — bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Ein festes Intervall nennt das Gesetz nicht. Bei Leiharbeit trifft die Pflicht den Entleiher, also den Betreiber.

Das Intervall ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift: § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt die Wiederholung bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, und die Dokumentation. Die DGUV Regel 100-001 ergänzt: Tritt innerhalb der Jahresfrist ein Anlass ein — Unfall, Beinaheunfall, neue Arbeitsmittel oder Stoffe, Versetzung, überarbeitete Gefährdungsbeurteilung, Betriebsbesichtigung —, ist zusätzlich anlassbezogen zu unterweisen.

Für Tankstellen bündelt die TRBS 3151/TRGS 751 (Abschnitt 5.1.1) diese Pflichten: Unterweisung vor der erstmaligen Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich, ausdrücklich „anhand von Betriebsanweisungen“. LNG darf nur unterwiesenes Personal betanken, und bei Ladesäulen nahe der Betankungsanlage ist zusätzlich über deren Gefahren zu unterweisen (Anhang 2, Abschnitt 4.3).

Daneben gelten Spezialvorschriften:

  • Gefahrstoffe (Ottokraftstoff, Diesel, Flüssiggas, Wasch- und Reinigungschemie): schriftliche Betriebsanweisung, mündliche Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten, Unterschrift der Unterwiesenen (§ 14 GefStoffV)
  • Arbeitsmittel (Zapfanlage, Waschanlage, Leitern, Ladesäulen): Unterweisung vor der ersten Verwendung und mindestens jährlich, Datum und Namen schriftlich festhalten, schriftliche Betriebsanweisung je Arbeitsmittel (§ 12 BetrSichV)
  • Arbeitsstätte, Brandschutz, Erste Hilfe: Fluchtwege, Notausgänge, Verhalten im Brandfall, Erste-Hilfe-Mittel — vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich (§ 6 ArbStättV)
  • Ersthelfer und Brandschutzhelfer: zu benennen in angemessenem Verhältnis zur Beschäftigtenzahl (§ 10 ArbSchG); Brandschutzhelfer durch Unterweisung und Löschübung vertraut machen, in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten (ASR A2.2, Abschnitt 7.3)
  • Jugendliche unter 18 (Auszubildende): Unterweisung vor Beginn der Beschäftigung, zusätzlich vor erstmaliger Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Wiederholung mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG)
  • Backshop, Bistro, lose Ware: Wer mit Lebensmitteln nach § 42 Abs. 1 IfSG umgeht, ist nach dem Infektionsschutzgesetz nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre zu belehren (§ 43 IfSG); für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln kommt die Schulung in Lebensmittelhygiene hinzu (§ 4 LMHV)

Fristen

Wie oft unterwiesen werden muss — alle Fristen im Überblick

UnterweisungErstmalsWiederholungNachweisRechtsgrundlage
Allgemeiner Arbeitsschutzvor Aufnahme der Tätigkeitmindestens jährlich, zusätzlich bei AnlassDokumentation Pflicht, Form frei§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV V1
Gefahrstoffe (Kraftstoffe, Flüssiggas, Waschchemie)vor Aufnahme der Beschäftigungmindestens jährlichInhalt und Zeitpunkt schriftlich, Unterschrift der Unterwiesenen§ 14 GefStoffV
Arbeitsmittel (Zapfanlage, Waschanlage, Leitern, Ladesäulen)vor erstmaliger Verwendungmindestens jährlichDatum und Namen schriftlich§ 12 BetrSichV
Arbeitsstätte, Brandschutz, Fluchtwege, Erste Hilfevor Aufnahme der Tätigkeitmindestens jährlich, unverzüglich bei wesentlichen ÄnderungenDokumentation nach DGUV V1§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2, § 4 DGUV V1
BrandschutzhelferUnterweisung mit praktischer Löschübung, in der Regel fünf Prozent der BeschäftigtenHinweis der ASR: bewährt alle zwei bis fünf Jahre, Intervall legt der Arbeitgeber festDokumentation nach DGUV V1, empfehlenswert TeilnahmebescheinigungASR A2.2 Abschnitt 7.3, § 4 DGUV V1
Jugendliche unter 18vor Beginn der Beschäftigung, zusätzlich vor erstmaliger Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffenmindestens halbjährlichDokumentation nach DGUV V1§ 29 JArbSchG, § 4 DGUV V1
Infektionsschutz-Belehrung (Backshop, Bistro, lose Ware)Bescheinigung des Gesundheitsamts nicht älter als drei Monate, Belehrung nach Aufnahme der Tätigkeitalle zwei JahreTeilnahme dokumentieren, Nachweise an der Betriebsstätte§ 43 IfSG
Lebensmittelhygiene-Schulungvor dem Umgang mit leicht verderblichen Lebensmittelnkein festes Intervall in § 4 LMHVFachkenntnisse auf Verlangen der Behörde nachweisen§ 4 LMHV

Dokumentation

Wie Sie Unterweisungen rechtssicher dokumentieren

Die DGUV Vorschrift 1 verlangt die Dokumentation, schreibt aber laut DGUV Regel 100-001 weder eine bestimmte Form noch eine Unterschrift vor. Eine Unterschrift der Unterwiesenen erleichtert aber den Nachweis. Die Regel enthält dafür ein Muster mit Datum, Unterweisendem, Art der Unterweisung, Inhalten sowie Name und Unterschrift der Teilnehmenden.

Drei staatliche Vorschriften gehen weiter: Bei der Gefahrstoff-Unterweisung sind Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV). Bei Arbeitsmitteln sind Datum jeder Unterweisung und Namen der Unterwiesenen schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Bei Backshop und Bistro sind Gesundheitsamts-Bescheinigung und letzte Belehrungsdokumentation an der Betriebsstätte verfügbar zu halten (§ 43 Abs. 5 IfSG).

Die DGUV Regel 100-001 stellt klar: Rückfragen müssen möglich sein, Unterlagen zum Selbststudium reichen nicht, und Führungskräfte prüfen die Wirksamkeit. Unterweisen darf, wer weisungsbefugt ist — üblich ist die Übertragung auf die Schichtleitung.

Eine feste Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise enthalten die hier genannten Arbeitsschutzvorschriften nicht; § 43 Abs. 5 IfSG verlangt, die letzte Belehrungsdokumentation aufzubewahren (§ 43 IfSG). Empfehlung aus der Praxis: Nachweise mindestens bis zur übernächsten Wiederholungsunterweisung behalten.

Typische Fehler an der Station

  • Ordner statt Gespräch: Betriebsanweisung aushändigen und unterschreiben lassen ersetzt die mündliche Unterweisung nicht (§ 14 GefStoffV, DGUV Regel 100-001)
  • Nur der Jahrestermin: Nach Unfällen, bei neuen Produkten oder einer neuen Ladesäule ist zusätzlich anlassbezogen zu unterweisen (DGUV Regel 100-001)
  • Azubis im Jahresrhythmus: Unter 18 gilt die halbjährliche Wiederholung (§ 29 JArbSchG)
  • Aushilfen und Leihkräfte vergessen: Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten, bei Leiharbeit trifft sie den Entleiher (§ 12 ArbSchG)

Praxis

Was das für Ihre Station bedeutet

Die folgenden Schritte sind Empfehlungen aus der Praxis; wo eine Pflicht zugrunde liegt, ist der Paragraf genannt.

  • Jahresplan je Mitarbeiter führen. Bewährt hat sich, alle jährlichen Pflichtthemen in einem Termin zu bündeln — bei Backshop oder Bistro auch Hygiene und Infektionsschutz. Azubis unter 18 separat halbjährlich terminieren. Erstunterweisung am ersten Arbeitstag vor Beginn der Tätigkeit — das ist Pflicht (§ 12 ArbSchG), auch für Minijobber und Leihkräfte.
  • Ein Nachweisformular für alles. Empfehlenswert ist das Muster aus der DGUV Regel 100-001 mit Unterschrift jedes Teilnehmers — der einfachste Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.
  • Betriebsanweisungen pflegen. Je Gefahrstoffgruppe und je Arbeitsmittel eine aktuelle Betriebsanweisung bereithalten, Sicherheitsdatenblätter zugänglich machen (Pflicht nach § 14 Abs. 1 GefStoffV), bei neuen Produkten oder Umbauten aktualisieren und nachunterweisen.
  • Brandschutzhelfer nach Schichten planen. Bewährt hat sich mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer je Schicht — auch nachts und am Wochenende; bei kleinen Teams praktisch alle ausbilden. Ersthelfer sind ohnehin zu benennen (§ 10 ArbSchG).
  • Mündlich, verständlich, mit Rückfrage. Bei mehrsprachigen Teams Übersetzung oder Bildmaterial nutzen, das Verständnis kurz abfragen und Zusatzunterweisungen genauso dokumentieren wie den Jahrestermin.

Im Basissystem enthalten

So lösen Sie es mit StationGuide

Die Unterweisung selbst führen Sie oder Ihre Schichtleitung mündlich durch — die Bestätigung mit Zeitstempel und die Ablauf-Ampel liefert StationGuide. Anweisungen, Unterweisungen und Dokumente liegen an einem Ort, mit Lese- oder Unterschrift-Bestätigung: Sie sehen, wer die Anweisung wirklich gelesen hat.

  • Digitale Unterweisungen: Qualifikationen mit Ampel-Status — Grün, Gelb, Rot. Sie sehen sofort, was abläuft — etwa Brandschutz, Erste Hilfe oder HACCP.
  • In der Mitarbeiter-App lesen Ihre Mitarbeiter die Anweisung, bestätigen sie und unterschreiben mit dem Finger — mit Zeitstempel. Mehr dazu unter Zugang zu StationGuide.
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Hinweis: Ob eine digitale Unterschrift die Anforderungen von § 14 Abs. 2 GefStoffV (schriftlich festhalten, durch Unterschrift bestätigen) erfüllt, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

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Häufige Fragen

Wie oft muss an der Tankstelle unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1, § 14 GefStoffV, § 12 BetrSichV). Jugendliche unter 18 mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG), die Infektionsschutz-Belehrung in Backshop und Bistro alle zwei Jahre (§ 43 IfSG).

Muss jeder Mitarbeiter die Unterweisung unterschreiben?

Bei der Gefahrstoff-Unterweisung ja: Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV). Für die übrigen Themen schreibt die DGUV Vorschrift 1 keine Unterschrift vor, laut DGUV Regel 100-001 erleichtert sie aber den Nachweis.

Reicht es, die Betriebsanweisung auszuhändigen?

Nein. Die Gefahrstoff-Unterweisung erfolgt mündlich anhand der Betriebsanweisung (§ 14 GefStoffV); laut DGUV Regel 100-001 reicht die Übergabe von Unterlagen zum Selbststudium nicht — Rückfragen müssen möglich sein.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht eine Tankstelle?

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Regel reichen fünf Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind zu berücksichtigen (ASR A2.2, Abschnitt 7.3, in Verbindung mit § 10 ArbSchG).

Autor: Daniel Bold (Geschäftsführer Web.Cloud.Apps. GmbH) · Veröffentlicht: 24. Oktober 2026 · Stand: Oktober 2026