Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden — bis zu 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent an Sonntagen, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai (§ 3b EStG). Voraussetzung ist grundsätzlich eine Einzelaufstellung der Stunden je Mitarbeiter (BFH VI R 28/19). Pauschal gezahlte Zuschläge ohne Einzelabrechnung unterliegen der Lohnversteuerung, für die der Arbeitgeber haften kann (BFH VI R 18/11).
Rechtslage: Welche Zuschläge steuerfrei bleiben
Steuerfrei ist nur ein Zuschlag, der zusätzlich zum Grundlohn für Arbeit in den begünstigten Zeiten gezahlt wird — und nur bis zu den Höchstsätzen des § 3b Abs. 1 EStG.
| Zuschlagsart | Begünstigte Zeit | Steuerfrei bis |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20 bis 6 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit, wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hat | 0 bis 4 Uhr | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 0 bis 24 Uhr | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage und 31. Dezember | 0 bis 24 Uhr, am 31. Dezember ab 14 Uhr | 125 % |
| 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 0 bis 24 Uhr, am 24. Dezember ab 14 Uhr | 150 % |
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte — also dem Bundesland Ihrer Station (§ 3b Abs. 2 EStG). Oster- und Pfingstsonntag zählen nach Auffassung der Finanzverwaltung ebenfalls als gesetzliche Feiertage (R 3b LStR).
Für Tankstellen wichtig: Beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr — etwa bei einer Schicht von 22 bis 6 Uhr —, steigt der steuerfreie Satz für 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent. Außerdem gilt dann die Arbeit von 0 bis 4 Uhr des auf einen Sonntag oder Feiertag folgenden Tages noch als Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit (§ 3b Abs. 3 EStG).
Fällt Nachtarbeit auf einen Sonntag oder Feiertag, werden die Sätze zusammengerechnet — auch wenn Sie nur einen Zuschlag zahlen. Beispiel der Finanzverwaltung: Eine Nachtschicht am Sonntag, dem 1. Mai, von 22 bis 7 Uhr ist bis zu 175 Prozent (22 bis 24 Uhr), 190 Prozent (0 bis 4 Uhr) und 25 Prozent (4 bis 6 Uhr) steuerfrei (R 3b Abs. 3 LStR, Beispiel H 3b).
Der Zuschlag muss tatsächlich neben dem Grundlohn gezahlt werden — per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag. § 3b EStG gilt auch für Arbeitnehmer, deren Lohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wird, also etwa Minijobber (R 3b LStR).
Grundlohn und die zwei Deckel: 50 Euro Lohnsteuer, 25 Euro Sozialversicherung
Bemessungsgrundlage ist der Grundlohn: der laufende Arbeitslohn, der dem Mitarbeiter für seine regelmäßige Arbeitszeit zusteht, umgerechnet auf einen Stundenlohn und lohnsteuerlich mit höchstens 50 Euro angesetzt (§ 3b Abs. 2 EStG).
Maßgebend ist der arbeitsvertraglich zustehende Lohn — ob er tatsächlich zufließt, spielt keine Rolle. Eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung mindert den steuerfreien Zuschlag deshalb nicht (BFH VI R 11/21). Liegt der Stundenlohn über 50 Euro, ist der Ansatz mit höchstens 50 Euro unschädlich (BFH VI R 28/19).
In der Sozialversicherung gilt ein anderer Deckel: Lohnsteuerfreie Zuschläge sind nur beitragsfrei, soweit das zugrunde liegende Entgelt 25 Euro je Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV).
| Lohnsteuer | Stundenlohn mit höchstens 50 Euro angesetzt (§ 3b Abs. 2 EStG) |
|---|---|
| Sozialversicherung | beitragsfrei nur, soweit das Entgelt 25 Euro je Stunde nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 SvEV) |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Zuschläge zählen immer zum Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 2 SvEV) |
Nachweis: Einzelaufzeichnung statt Pauschale
Die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist in der Regel im Einzelfall nachzuweisen. Vergütete Waschzeiten, Schichtübergabezeiten und Pausen zählen als begünstigte Arbeitszeit, soweit sie in den begünstigten Zeitraum fallen (R 3b Abs. 6 LStR).
Wird ein Zuschlag gezahlt, ohne dass in der begünstigten Zeit gearbeitet wurde — etwa bei Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall oder nach dem Mutterschutzgesetz —, ist er steuerpflichtig (R 3b Abs. 6 LStR).
Pauschale Zuschläge ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Stunden sind nur steuerfrei, wenn beide Seiten sie als Abschlag oder Vorschuss auf eine spätere Einzelabrechnung verstehen. Diese Einzelabrechnung ist grundsätzlich unverzichtbar und vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen — regelmäßig spätestens zum Jahresende oder beim Ausscheiden des Mitarbeiters. Fehlt sie, unterliegen die Pauschalen der Lohnversteuerung, und der Arbeitgeber kann nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG in Haftung genommen werden (BFH VI R 18/11).
In der Regel muss der Arbeitsvertrag zwischen Grundvergütung und Erschwerniszuschlägen unterscheiden. Eine konkret belastende Tätigkeit verlangt das Gesetz nicht (BFH VI R 28/19).
Typische Fehler im Schichtbetrieb
- Alles-inklusive-Stundenlohn: Wird der Zuschlag nachträglich aus dem Bruttolohn herausgerechnet, ist er kein Zuschlag neben dem Grundlohn — die Steuerfreiheit entfällt (H 3b LStH).
- Monatspauschale ohne Einzelabrechnung: Die Pauschale unterliegt dann der Lohnversteuerung (BFH VI R 18/11).
- Zeitfenster verwechselt: Steuerlich beginnt die Nacht um 20 Uhr (§ 3b Abs. 2 EStG), arbeitsrechtlich um 23 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG).
- Nur einen Deckel geprüft: Der Zuschlag bleibt in der Sozialversicherung nur bis 25 Euro Stundenlohn beitragsfrei (§ 1 SvEV).
- Arbeitsrecht vergessen: Ohne tarifvertragliche Ausgleichsregelung schulden Sie Nachtarbeitnehmern für Nachtstunden bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Das BAG hält regelmäßig 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn für angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent (BAG 10 AZR 423/14).
Was das für Ihre Station bedeutet
Die folgenden Schritte sind Praxis-Empfehlungen, keine Rechtspflichten in dieser Form.
- Zeiten je Schicht minutengenau erfassen. Empfehlenswert ist eine Zeiterfassung, die nach Zeitfenstern aufteilt: Nacht 20 bis 6 Uhr, 0 bis 4 Uhr bei Schichtbeginn vor Mitternacht, Sonntag und Feiertag inklusive 0 bis 4 Uhr des Folgetags, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen hat (§ 3b Abs. 3 EStG), Feiertage nach dem Landesrecht Ihres Standorts.
- Grundlohn und Zuschläge trennen. Bewährt hat sich, Stundenlohn und Zuschläge in Arbeitsvertrag und Abrechnung getrennt auszuweisen — mit Prozentsatz je Zuschlagsart. Keine Alles-inklusive-Löhne.
- Pauschalen vermeiden. Geht es nicht anders, ist es empfehlenswert, die Pauschale schriftlich als Abschlag zu vereinbaren und vor der Lohnsteuerbescheinigung einzeln abzurechnen. Ohne Einzelabrechnung unterliegt die Pauschale der Lohnversteuerung, und der Arbeitgeber kann dafür in Haftung genommen werden (BFH VI R 18/11).
- Beide Deckel mit dem Steuerberater prüfen. Prüfpunkte: 50 Euro Lohnsteuer (§ 3b Abs. 2 EStG), 25 Euro Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft immer mit Zuschlägen (§ 1 SvEV). Entgeltumwandlungen nicht vom Grundlohn abziehen (BFH VI R 11/21); bei Minijobbern § 3b EStG ebenfalls anwenden (R 3b LStR).
- Fehlzeiten und Arbeitsrecht im Blick behalten. Durchschnittszuschläge in der Entgeltfortzahlung sind steuerpflichtig abzurechnen (R 3b Abs. 6 LStR). Prüfen Sie zudem, ob ein Tarifvertrag mit Ausgleichsregelung gilt. Ein vertraglicher Nachtzuschlag von 25 Prozent für 20 bis 6 Uhr entspricht zugleich dem steuerfreien Höchstsatz (§ 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG).
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Häufige Fragen
Welche Zuschläge sind an der Tankstelle steuerfrei?
Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit neben dem Grundlohn bis zu 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai (§ 3b Abs. 1 EStG).
Was gilt für Nachtschichten, die vor Mitternacht beginnen?
Beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, steigt der steuerfreie Satz für 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent, und die Arbeit von 0 bis 4 Uhr nach einem Sonntag oder Feiertag gilt noch als Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit (§ 3b Abs. 3 EStG).
Dürfen wir Nachtzuschläge als Monatspauschale zahlen?
Steuerfrei nur, wenn die Pauschale nach dem Willen beider Seiten ein Abschlag oder Vorschuss auf eine Einzelabrechnung nach den tatsächlichen Stunden ist — vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung, regelmäßig spätestens zum Jahresende oder beim Ausscheiden (BFH VI R 18/11).
Sind steuerfreie Zuschläge auch sozialversicherungsfrei?
Nur soweit das zugrunde liegende Entgelt 25 Euro je Stunde nicht übersteigt. In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die Zuschläge immer zum Arbeitsentgelt (§ 1 SvEV).
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Ja, StationGuide berechnet Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertag korrekt nach §3b EStG aus den erfassten Zeiten. Es ist Lohnvorbereitung, keine vollständige Lohnabrechnung: Die Daten gehen als Export für DATEV, KDV oder CSV an Ihren Steuerberater (Lohnvorbereitung und Zuschläge).
Rechtsquellen
- § 3b EStG — Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- § 1 SvEV — Sozialversicherungsentgeltverordnung
- BMF — Lohnsteuer-Handbuch 2026, R 3b LStR und H 3b
- BFH, Urteil vom 8. Dezember 2011 — VI R 18/11
- BFH, Urteil vom 16. Dezember 2021 — VI R 28/19
- BFH, Urteil vom 10. August 2023 — VI R 11/21
- § 2 ArbZG — Begriffsbestimmungen
- § 6 ArbZG — Nacht- und Schichtarbeit
- BAG, Urteil vom 9. Dezember 2015 — 10 AZR 423/14
Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Autor: Daniel Bold (Geschäftsführer Web.Cloud.Apps. GmbH) · Veröffentlicht: 24. Oktober 2026 · Stand: Oktober 2026